Was ist ein/e SiGeKo?

Der/Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in (SiGeKo) wird vom Bauherrn oder der Bauherrin für Baustellen beauftragt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Die Aufgaben von SiGeKo's sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.


Ihre Aufgaben als Bauherr*in

Als Bauherr*in tragen Sie die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und haben damit auch die umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Gesamtprozesses. Sie sind verpflichtet, die in der Baustelle verankerten Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Für diese Tätigkeiten können Sie eine/n SiGeKo beauftragen.

 

Stellung und Weisungsbefugnis

Der/Die SiGeKo ist nur den Weisungen des Bauherrn bzw. der Bauherrin unterworfen. Er/Sie hat gegenüber allen sonstigen an der Planung und Ausführung Beteiligten nur eine beratende Funktion. Bauherren*innen oder beauftragte Dritte werden durch die Beauftragung geeigneter SiGeKo's nicht von der Verantwortung entbunden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin https://www.baua.de/

Brauchen Sie für Ihr Bauvorhaben eine/n SiGeKo?

Diese Tabelle zum Download gibt Ihnen einen Überblick!

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