Unsere Leistungen
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Unterlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
(z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordination der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
Die einzelnen Unternehmer*innen bleiben in arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht für ihre Baustellenbeschäftigten verantwortlich, diese Verantwortung geht nicht auf den/die SiGeKo über.