Unsere Leistungen

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Unterlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
    (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

 

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordination der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

 

Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

Die einzelnen Unternehmer*innen bleiben in arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht für ihre Baustellenbeschäftigten verantwortlich, diese Verantwortung geht nicht auf den/die SiGeKo über.

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